Qualifikation


Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger – Was genau bedeutet das?


Der Begriff "Sachverständiger" ist nicht geschützt. Es gibt Bereiche, in denen jeder der meint eine besondere Sachkunde zu haben, sich den Titel "Sachverständiger" selbst verleihen kann.

Es gibt jedoch auch geregelte Bereiche, in diesen haben der Gesetzgeber und private Organisationen, Verfahren und Formen von Sachverständigen entwickelt, die die notwendige Kompetenz definieren. So gibt es unter anderem die Bezeichnungen: "amtlich anerkannt", "zertifiziert", "staatlich anerkannte" oder "öffentlich bestellt und vereidigt".


Handwerkskammer Mannheim, Rhein-Neckar und Odenwald

Die von der Handwerkskammer Mannheim, Rhein-Neckar und Odenwald "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen" sind Sachverständige, die aufgrund ihrer persönlichen und fachlichen Eigenschaften und nach vorangehender Qualifizierung bestellt und vereidigt wurden. 

Sie sind bei Gericht zugelassen und kommen z. B. bei Beweissicherungsverfahren zum Einsatz. Sie müssen vor ihrer Bestellung ihre fachliche Qualifikation und persönliche Integrität nachweisen. Sie haben die Pflicht, sich ständig weiter zu bilden und dies auch regelmäßig nachzuweisen.

Die Sachverständigen der Handwerkskammern werden für Fachgebiete auf Zeit bestellt, in der Regel für fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Frist kann die Bestellung verlängert werden.

Nur die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind berechtigt, das Rundsiegel ihrer Kammern zu führen. Außerhalb des Bestellungsgebietes ist das Rundsiegel nicht zu verwenden.


Der Eid

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen haben nach dem geleisteten Eid zu handeln:
Eidesformel für öffentlich bestellte Sachverständige der Handwerkskammer Mannheim, Rhein-Neckar und Odenwald:

"Sie schwören, dass Sie die Aufgabe eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen, Ihre Gutachten in diesem Sinne nach besten Wissen und Gewissen erstatten und die Sachverständigenordnung der Handwerkskammer beachten werden"
Die Sachverständigen haben hierauf zu antworten: "Ich schwöre es" .


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